Perfekt geeignet für die
EU-Kennzeichen
von Autos oder Motorrädern,
kleben aber auch auf allen anderen glatten Oberflächen.
Lieferumfang
Durchmesser: ca. 2,4 cm
So sieht es rechtlich aus:
DER BLAUE BEREICH darf beklebt werden.
Die EU-Sterne, eine Länderkennung muss bestehen bleiben und darf somit nicht beklebt werden, um die Herkunft gewisser Fahrzeuge zu ermöglichen (da zum Beispiel Dänemark aber auch andere Länder ähnliche Kennzeichen wie Deutschland haben) !
Die EU-Sterne dürfen beklebt, überklebt bzw. auch verdeckt sein, sie gelten in Deutschland als europäische Werbefläche, welche mit Eigenwerbung oder Bildern verdeckt werden darf.
Da viele Polizisten jedoch nicht den Paragraphen so genau kennen, kann es fälschlicherweise auch dazu führen, daß ein Bußgeld ausgeschrieben wird, welcher dann aber mit genaueren Nachweisen zB. eine Kopie von Paragraphen widerlegt werden kann und somit ein Bußgeld nichtig macht.
Denn für die blaue Fläche greift §22 StVG, welche explizit darauf hinweist, das der Teil im § 8 (1) FZV ausschlaggebend ist und nicht durch der Belebung der Eurosternen verfälscht wurde.
Form - Aufnäher/Aufkleber/Button: | rund |
Zum selber: | aufkleben |
Nation: | Zentralafrikanische Republik |
- ausgezeichnete Farbbrillianz
- UV-beständig
- permanenter, repositionierbarer Solvent-Acrylatkleber
- wetterfest
- waschanlagenfest
- rückstandslos entfernbar
- Temperaturbeständig von -30°C bis +90°C
Damit die Folie all diese Versprechen halten kann ist zu beachten, dass sie nur auf sauberen und trockenen Untergründen verklebt werden darf. Weiterhin soll bei einer Verklebung im Außenbereich die Temperatur nicht unter 8°C liegen.